Fördermittel erfolgreich beantragen
Leitfaden FuE-Förderung
Verschiedenste Einrichtungen, Ministerien bzw. Projektträger bieten Förderprogramme für Forschung, Entwicklung und Innovationen an. Je nach Programm können Zuschüsse oder Darlehen beantragt werden. Teilweise werden nur externe FuE-Dienstleistungen gefördert, in anderen Programmen wiederum der betriebsinterne Aufwand wie Personalkosten oder Material. Die wichtigsten Schritte zur Identifizierung eines potenziell für Ihr Entwicklungsziel geeigneten Förderprogramms haben wir für Sie - ohne Anspruch auf Vollständigkeit -zusammengefasst.
Vorbereitung
- Recherchieren Sie den Stand der Technik!
Vor jeder Entwicklung gilt: Recherchieren Sie den Stand der Technik und insbesondere die Patent-Literatur. Im ungünstigsten Fall besteht das Risiko, dass Sie sehr viel Zeit und Geld investieren und ein entwickeltes Produkt oder Verfahren aufgrund schon vorhandener Schutzrechte Dritter nicht einsetzen bzw. verkaufen dürfen. - Keine Entwicklung vor Antragstellung!
Sofern Sie Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, beginnen Sie nicht vor Beantragung bzw. Bewilligung (je nach Programm individuell zu prüfen) mit der Entwicklung. Der Start der Entwicklung sollte auf jeden Fall mit dem Projektträger abgesprochen werden. - Förderung von Maßnahmen im Vorfeld
Beachten Sie, dass teilweise auch Maßnahmen im Vorfeld einer Entwicklung gefördert werden (z.B. Marktanalysen, Patentrecherchen oder Technologiestudien). Beziehen Sie diesen Faktor ggf. in Ihre Planung ein.
Schritt 1: Wo stehen Sie?
- Förderung je nach Unternehmensgröße
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kleines oder mittleres Unternehmen gemäß EU? Ein Großteil der Förderprogramme ist speziell für KMU zugeschnitten. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Gründerprogramme. - Förderung je nach Branche
Welcher Branche bzw. Technologie ordnen Sie Ihre Entwicklung zu (z.B. Gesundheitswirtschaft, Maschinenbau, Oberflächentechnologien etc.)? - Einzelprojekte oder Kooperationsförderung
Erfolgt die Entwicklung ausschließlich im eigenen Unternehmen oder in Kooperation mit Partnern bzw. ausschließlich durch einen externen Dienstleister oder Hochschulen? - Welche Innovation liegt vor?
Worin genau besteht die geplante Innovation der Entwicklung? Sehr häufig werden hierzu lediglich Produkteigenschaften (schneller, sparsamer, günstiger, besser, ...) genannt. Für die Mehrzahl der Förderprogramme muss jedoch eine technologische Innovation erkennbar sein (neuartiges Fügeverfahren, neue Art der Kraftübertragung, ...). Häufig ist auch eine mögliche Patentierbarkeit der Innovation ein Anhaltszeichen dafür. - Technologisches Risiko beachten
Ist die geplante Entwicklung risikobehaftet? Diese Frage bezieht sich auf technologische Risiken, keine Marktrisiken. Die Gefahr, dass das Produkt am Ende nicht gekauft wird, stellt somit kein Entwicklungsrisiko dar. Ein technologisches Risiko wäre beispielsweise das Szenario, dass sich im Laufe der Entwicklung herausstellt, dass ein bestimmtes Verfahren überhaupt nicht im Produktionsprozess umgesetzt werden kann.
Schritt 2: Das richtige Programm finden
- Kostenlose Fördermittelberatung der IHK
Die IHK Niederbayern unterstützt Sie bei der Suche nach dem optimalen Förderprogramm und den zugehörigen Strategien. Beim IHK-Innovationssprechtag kommt der Projektträger Bayern zu einem persönlichen Gespräch in die IHK. Weitere Informationen finden Sie hier . - Förderprogramm-Recherche online
Einen guten Einstieg zur Recherche der in Deutschland verfügbaren Bundes- und Landesprogramme bietet die Förderdatenbank des Bundes. Dort können Sie anhand verschiedener Kriterien nach geeigneten Förderprogrammen suchen. Geben Sie im Laufe der Suche auch verschiedene Schlagworte ein, welche Ihre Technologie oder Entwicklungsziele beschreiben. Denken Sie hierbei auch an Querschnittsthemen wie Umweltschutz, Energieeffizienz, Materialeffizienz, Produktionstechnologien usw. - Richtlinie zeigt die Förderkriterien
Studieren Sie sehr genau die angezeigten Förderrichtlinien geeigneter Programme. Prüfen Sie hierbei insbesondere die Einhaltung der geforderten Kriterien anhand der vorab definierten Ziele, Risiken und Unternehmenseigenschaften. - Welche Innovationshöhe liegt vor?
Prüfen Sie, ob die Innovationshöhe den Programmzielen entspricht. Als Faustregel kann genannt werden: Je höher ein möglicher Zuschuss ausfällt, desto höher sind die Ansprüche an die Innovationshöhe und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Begriffe wie "Fachprogramm" oder "internationaler Stand von Wissenschaft und Technik" sprechen für einen sehr hohen Anspruch bezüglich der Innovationshöhe. - Welche Forschungstätigkeit liegt vor?
Stellen Sie den Stand Ihrer Forschungstätigkeit fest. Betreiben Sie Grundlagenforschung? Setzen Sie den Fokus auf Angewandte Forschung? Ist Ihr Projekt eine experimentelle Entwicklung? Benötigen Sie eine Beratung? Vergeben Sie einen Auftrag an einen externen Dienstleister? Entwickeln Sie alleine oder mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen. Je nach Art Ihrer Tätigkeit, gibt es unterschiedliche Programme. - Umsetzung von FuE im Betrieb
Prüfen Sie ebenso, ob die geplante Entwicklung aus Sicht eines Dritten überhaupt betriebsintern geleistet werden kann. In der Regel sollte ein Entwicklungsprojekt nicht so ausgelegt sein, dass die gesamte FuE-Abteilung oder sogar das ganze Unternehmen sich ausschließlich mit diesem befasst. Hintergrund ist die Annahme, dass der zu erbringende Eigenanteil durch das weiter laufende Kerngeschäft erwirtschaftet werden muss und das Unternehmen durch ein Scheitern der Entwicklung nicht gefährdet sein darf. - Doppelförderung ist strafbar!
Beachten Sie, dass eine Doppelförderung nicht möglich und auch strafbar ist. Dennoch können einzelne unabhängige Schritte voneinander abgekoppelt werden und mit verschiedenen Programmen aufbauend gefördert werden. Dies muss aber auf jeden Fall immer mit dem Projektträger abgesprochen sein.
Schritt 3: Den Antrag vorbereiten
- Richtlinie genau studieren
Die Richtlinie gibt genaue Informationen zum Förderumfang und zum Bewilligungsprozess. Auf den Internetseiten des Förderprogrammes und in den Richtlinien finden Sie Informationen zur Antragstellung. Beachten Sie, dass Förderanträge in der Regel vor dem Beginn eines Vorhabens gestellt werden müssen! Nutzen Sie die Richtlinie, um Ihr Projekt auf die Förderfähigkeit zu überprüfen, aber auch um Ihren Antrag möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten. - Musterantrag herunterladen
Auf den Webseiten der Förderprogramme finden Sie oft einen Musterantrag. Dieser zeigt anhand eines Standardbeispiels, wie der Antrag auszufüllen ist. Beachten Sie auch die FAQs zur Antragstellung. - Nehmen Sie Kontakt zum Projektträger auf
Die Projektträger bieten Beratungshotlines an. Im Gespräch können Sie Details zu Ihrem Projekt diskutieren und Feinheiten für Ihren Antrag herausarbeiten. Einige Projektträger bieten die Möglichkeit zur Einreichung erster Projektskizzen.
Schritt 4: Antrag stellen und Förderung erhalten
- Unterstützung beim Antrag
Grundsätzlich können Anträge auf Fördermittel in den meisten Programmen durch das jeweilige Unternehmen gestellt werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen bei dem nicht das Unternehmen selbst den Antrag stellt. Bei Beratungsfördermitteln stellt teilweise das beratende Unternehmen den Antrag und nicht das Unternehmen, welches beraten wird (beispielsweise go-digital).
In der Regel empfiehlt sich eine enge Abstimmung mit dem jeweiligen Projektträger. In aller Regel unterstützen die dortigen Ansprechpartner konstruktiv bei der Optimierung von Projektskizzen oder -anträgen. - Antragstellung Online oder Post?
Die Anträge werden in der Regel elektronisch gestellt. Oft müssen die Anträge zusätzlich ausgedruckt, unterzeichnet und per Post zugesendet werden. - Ein- und zweistufige Anträge
Prinzipiell wird zwischen einstufigen und zweistufigen Antragsverfahren unterschieden. Das einstufige Antragsverfahren wird in der Regel für kleinere Programme genutzt. Die Antragsstellung ist einfach, die Entscheidungszeiträume sind vergleichsweise kurz. Beim zweistufigen Antragsverfahren wird eine Projektskizze eingereicht Anhand dieser kurzen Beschreibung entscheidet der Projektträger, ob Ihr Projekt förderfähig ist. Anschließend kann der eigentliche Förderantrag gestellt werden. - Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Nach Antragseingang erhalten Sie eine Bestätigung des Projektträgers. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt um ggf. einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Ihr Antrag kann dann aber immer noch abgelehnt werden. - Zeitraum der Antragsbearbeitung
Sobald Sie den Förderantrag gestellt haben beginnt die Antragsbearbeitung durch den Projektträger. Diese kann je nach Fördermittel zwei bis sechs Monate dauern, teilweise noch länger. - Förderabsage oder Förderzusage
Anschließend erhalten Sie eine Förderabsage oder eine Zusage, den sogenannten Zuwendungsbescheid. Beachten Sie unbedingt die Nebenbestimmungen, die Sie mit dem Zuwendungsbescheid erhalten.
Stolpersteine
- Keine Förderung für die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben
Projekte, die darauf abzielen, gesetzliche Verpflichtungen umzusetzen, können nicht gefördert werden. Ein Beispiel sind Maßnahmen zur DSGVO. - Kein Projektbeginn vor der Bewilligung des Fördermittelgebers
Bereits entstandene Kosten können nicht mehr nachträglich gefördert werden. Aber auch Projekte, die Sie beantragt haben, dürfen erst nach der Bewilligung des Projektträgers begonnen werden.
Falls Sie für die Berechnung der Projektkosten Angebote von Dritten vorlegen, achten Sie darauf, dass es ein "unverbindlicher Kostenvoranschlag" ist. - Keine Mehrfachförderung ein und desselben Projektes
Als Unternehmen dürfen Sie verschiedene Fördermittel für unterschiedliche Projekte nutzen. Nur dürfen nicht einzelne Projekte aus verschiedenen Fördertöpfen bezuschusst werden. - Verbundene Unternehmen
Damit wirklich nur die anvisierten KMU eine Förderung erhalten, wird geprüft, ob der Antragsteller mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist. Hierbei ist vor allem die Struktur der Anteilseigner wichtig. - De Minimis
Bestimmte Förderprogramme fallen unter die De-Minimis-Beihilfe-Regelung. Ob ein relevantes Förderprogramm unter die De-Minimis-Beihilfe fällt, sehen Sie in den Richtlinien des Programms.